Moderator: derStandard.at begrüßt Herrn Menedetter zum Chat. Wir freuen uns auf viele spannende Fragen.

Jürgen Menedetter: Ich hoffe alle Ihre Fragen zum Thema Rundfunkgebühren-Management ausreichend beantworten zu können.

Yossarian: Muss man Fernsehgebühr zahlen, wenn nur mehr digitales Fernsehen gesendet wird, man aber keinen digitalen Empfänger besitzt?

Jürgen Menedetter: Ja. Rundfunkgebühren sind immer dann zu entrichten, wenn man empfangsbereite Geräte zur Verfügung hat. Unabhängig davon welche Programme empfangen werden.

er t: Auf welcher Rechtsgrundlage steht das Programmentgelt wenn man das Programm nach der Umstellung auf Digitalempfang mangels DVBT-Box überhaupt nicht mehr empfangen kann?

Jürgen Menedetter: Das Programmentgelt ist Teil der Rundfunkgebühren und wird von der GIS gesamt eingehoben. Das RGG (Rundfunkgebührengesetz) sagt klar aus, dass die Rundfunkgebühr immer dann zu entrichten sind, wenn Programme empfangen werden.

Userfrage per Mail: In den verschiedensten Medien wurde in letzter Zeit die Frage aufgeworfen, ob TV-Gebühr zu entrichten ist, wenn man sich nur auf analoges SAT-TV beschränkt und auf die neue Box verzichtet. Ich hätte ja dann kein betriebsfähiges TV-Gerät für ORF 1 u

Jürgen Menedetter: Nochmals: Der Gesetzgeber hat im RGG definiert, dass Rundfunkgebühren unabhängig von der Güte der Programme und der Art des Empfangs zu entrichten sind. Mit der Zahlung der Rundfunkgebühren wird der öffentlich rechtliche Rundfunk gefördert.

terramonte: genau da verstehe ich den sinn dieser regelung nicht. ich zahle für meinen cd player GIS gebühr weil er eine radio funktion hat. dabei hab ich in meiner wohnung garkeinen empfang mit dem radio.. ich zahle und bekomme aber keine leistung. sollte das

Jürgen Menedetter: Einfach gesagt: Rundfunkgebühren sind immer dann zu bezahlen, wenn aus Geräten Radio oder Fernsehen rauskommt.

Cpt. Yossarian: Warum werden die Ertraege Rundfunkgebuehren nicht an alle technisch empfangbaren Sender aufgeteilt, sondern ausschliesslich dem ORF ausgeschuettet?

Jürgen Menedetter: Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen.

Userfrage per Mail: Wieviel Prozent Schwarzseher gibt es in Österreich?

Jürgen Menedetter: Derzeit drei Prozent, das sind rund 120 000 bewohnte Haushalte. Begonnen haben wir im Jahr 2000 mit rund 16 Prozent oder knapp 500 000 nicht gemeldeten Haushalten.

Userfrage per Mail: Wie würde ein korrekter Besuch eines GIS- Kontrolleurs aussehen?

Jürgen Menedetter: 135 GIS-Kundenberater sind derzeit überall dort unterwegs wo nach unseren Aufzeichnungen keine Meldung besteht. Der Kundenberater hat kein Betretungsrecht der Wohnung, sondern fragt auschließlich, ob es sein kann, dass in dieser Wohnung Rundfunkempfangsgeräte betrieben werden. Wenn der Verdacht besteht, dass diese Antwort nicht richtig ist (im Hintergrund hört man die ZIB) so haben wir den gesetzmäßigen Auftrag eine Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben.

Userfrage per Mail: Die junge Dame an meiner Tür hat mir angekündigt, dass "die Behörde" in meine Wohnung kommen wird? Welche Behörde (ich lebe in Wien) hat die Dame gemeint?

Jürgen Menedetter: Wie vorher gesagt die Bezirksverwaltungsbehörde. Verstöße können von dieser mit einem Strafausmaß von bis zu 2200 Euro geahndet werden. Es ist einfach fair sich anzumelden wenn man Rundfunkgeräte betreibt.

Alois Wagner: Hallo! Mich würde interessieren - wie weit darf ein GIS Kontroller gehen ? Darf er die Polizei rufen, um in meine Wohnung zu gelangen?

Jürgen Menedetter: Nein, das darf er nicht. Weitere Antwort siehe vorher.

Userfrage per Mail: Der letzte GIS-Eintreiber hat sich an meiner Tür als "Rundfunkamt Wien" vorgestellt, ich halte das für Amtsanmaßung, halten Sie so ein Verhalten Ihrer Angestellten für legitim?

Jürgen Menedetter: Das Rundfunkamt gibt es bereits seit dem Jahr 1998 nicht mehr. Alle unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich geschult. In Theorie und Praxis und haben sich als Mitarbeiter der GIS auszuweisen. Jeder Mitarbeiter trägt sichtbar einen GIS-Ausweis.

Userfrage per Mail: §1 definiert die Rundfunkempfangseinrichtung über die unmittelbare Wahrnehmung, §2 schränkt die Gebührenpflicht auf den Betrieb in geschlossenen Räumen ein. Ein Gerät, dessen Empfangsteil außerhalb der Wohnung - z.B. auf dem Balkon - angebracht ist

Jürgen Menedetter: Der Experte meint: Der Empfang außerhalb geschlossener Räumlichkeiten (im Garten, auf der Holzterasse, im Auto, am Fahrrad, im Wohnwagen, am Campingplatz, ...) ist frei. Generell gilt, der mobile Empfang unterliegt keiner Anmeldeverpflichtung.

erdbär: Ich weiß, dass es Studierenden möglich ist, sich von der GIS-Gebühr befreien zu lassen. Das geht meines Wissens nach allerdings nur, wenn man am Studienort seinen Hauptwohnsitz hat. In meinem Fall ist es ein Zweitwohnsitz (noch bei den Eltern hauptg

Jürgen Menedetter: Ja das ist richtig. Der Gesetzgeber hat vor rund zwei Jahren entschieden, dass alle Arten von Gebührenbefreiungen (für Pensionisten, Pflegegeldbezieher, Arbeitslose und auch für Studenten) nur auf Basis eines Hauptwohnsitzes möglich ist. Nach dem gültigen Meldegesetz ist ein Hauptwohnsitz immer dann einzurichten, wenn man sich hier länger als 3 Tage aufhält. Das trifft für einen Studenten im Regelfall zu, da er etwa neun Monate im Jahr studiert.

The Shrike: Welcher Prozentsatz der Rundfunkgebühren wird für Verwaltung verbraucht - zum Beispiel um die Kosten für die zahlreichen Außendienst Mitarbeiter zu decken, die jede Straße in Österreich regelmäßig überprüfen?

Jürgen Menedetter: 3,25 Prozent des GIS-Transaktionsvolumens (heuer 670 Mio. Euro) sind erforderlich um die Verwaltungskosten abzudecken. Jährlich gilt es rund 200.000 Neumeldungen zu realisieren. Jährlich melden sich etwa 140.000 Haushalte bedingt dur Tod oder Umzug ab.

Mayer32: Und wegen nur 3% Schwarzseher macht man so viel Werbung ("Ich bins, dein Fernseher")?

Jürgen Menedetter: Ja, denn es geht um rund 35 Mio. Euro jährlich, die den Anspruchsberechtigten (67 Prozent ORF, 33 Prozent Bund und Länder) pro Jahr entgehen.

Georg Scholz: Warum wird die Gebühr nicht einfach als Steuer von jedem Bürger eingehoben? Der Wert pro Kopf wäre dann sicher geringer, zudem würde die GIS wegfallen. Ich empfinde es als unfair, wenn die Gebühr an den BESITZ einer Empfangseinrichtung gebunden wird

Jürgen Menedetter: Wie in fast allen anderen europäischen Ländern wird die Rundfunkgebühr in Österreich pro Haushalt bzw. Firma/Institution eingehoben. Von den rund 200 Mitarbeitern der GIS werden etwa 50 ausschließlich für die Bearbeitung der Gebührenbefreiungen (derzeit 320 000 oder zehn Prozent aller Haushalte) eingesetzt. Auch diese Tätigkeit muß erledigt werden.

Thomas Doppler: Es wäre ein leichtes gewesen mit den DVBT Settop Boxen den Empfang der ORF Programme an eine ORF "Karte" (wie bei ORF via SAT) zu binden und damit den Empfang OHEN ORF Gebühren zu zahlen zu unterbinden. Warum geht der ORF nicht diesen Weg? Will der

Jürgen Menedetter: Der terrestrische Empfang - ob analog oder digital - ist nach den Empfehlungen der europäischen Kommission ohne Einschränkung zu garantieren. Der ORF führt im Falle der Umstellung auf DVB-T ausschließlich einen Auftrag der RTR (Rundfunk - und Telekom Regulierungsbehörde) durch, der europaweit umgesetzt wird. Mittelfristig im Sinne der Konsumenten für ein umfangreicheres Programmangebot.

Martin Major #1: Wie kann nach Abschaltung des terrestrischen Rundfunkes ein Fernsehgerät noch ein Rundfunkempfänger sein?

Jürgen Menedetter: Wenn Sie mit Ihrem Fernsehgerät bis jetzt ausschließlich analog - terrestrisch empfangen haben und nach Abschaltung der analogen Frequenzen keine DVB-T Box anschaffen, dann verfügen Sie auch nicht mehr über ein betriebsbereites Gerät. Denn dann bleibt Ihr Fernseher schwarz.

John Galt16: In D wurde soeben die Einhebung der Rundfunkgebühr für Computer beschlossen, schließlich könne man mit Computern auch Radio (& TV) empfangen. In Ö wird dies wohl auch kommen. Ich sehe nicht ein, daß der ORF seine Programme zuerst ins Netz stellt

Jürgen Menedetter: Für PCs, Laptops, Tablet-PCs,... also "All-in-one" Geräte gilt dasselbe wie für die bisherigen Rundfunkempfangsgeräte: Können Sie damit Radio- und Fernsehprogramme empfangen, so sind die Geräte meldepflichtig. Denn schlussendlich ist irgendwann einmal auch das Handy in einem Wohnzimmer bluetoothartig mit einem LCD-Videobeamer verbunden ein Rundfunkempfangsgerät.

Ein Österreicher: Muss man für einen Computer ohne TV Karte Runfunkgebühren bezahlen?

Jürgen Menedetter: Nein.

Prof. Primus von Quack: mir ist vollkommen klar, dass sie soviel gis gebühren einhaben möchten wie nur geht. mit welcher begründung verteidigen sie gis-gebühren für pc und laptop? kommt als nächstes die gebühr uaf handys?

Jürgen Menedetter: Nochmals: Wenn man Rundfunk in Räumlickeiten (Wohnung, Firma) mit welchen Geräten immer empfängt ist man gebührenpflichtig. Hier geht es nicht darum doppelt zu kassieren, sondern ausschließlich pro Haushalt und oder Firma im Regelfall eine Gebühr zu realisieren. Denn zunehmend werden "All-in-One" Geräten gerade in jungen Haushalten eingesetzt.

Georg Geyer #1: Wie rechtfertigen Sie moralisch Ihren Standpunkt Internetuser mit ORF-Gebühren "zwangszubeglücken" - Ist ein Fernseher doch primär für diesen Zwck gedacht ist das bei Internet wohl eher eine Nebenerscheinung.

Jürgen Menedetter: Das Gesetz definiert das für die Nutzung von Programmen unabhängig von der Dauer, Güte und Empfangsqualität Gebühren zu entrichten sind.

Charles Darwinowitsch: Noch zum Computer und Breitband: Ist es nicht eigenartig, heute schon Gebühren dafür zu verlangen, wenn es bisher nicht einmal theoretisch die Möglichkeit gibt, das ORF Programm online zu empfangen? Oder haben Sie einen Link, wo man mehr als ZIB und

Jürgen Menedetter: Siehe oben.

ram shackle: Guten Tag! Welche Voraussetzung braucht man für eine Gebührenbefreiung? Auf manchen Kanälen wird im Teletext auch angepriesen "nie wieder GIS". Steckt da etwas dahinter, oder wird nur gehofft, dass möglichst viele den teuren Faxabruf nutzen? Schöne

Jürgen Menedetter: Alle Details über Gebührenbefreiung lesen Sie bitte auf www.orf-gis.at nach. Generell gilt das Haushalte mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter rund 730 Euro und einer sozialen Anspruchsvoraussetzung gebührenbefreit werden können. Hinter den Faxabrufen auf manchen Kanälen finden Sie recht exakt Auszüge aus der GIS-Homepage.

Userfrage per Mail: Lieber Hr. Menedetter, angenommen ich baue mir einen Faradyschen Käfig (das sind die Gitterzellen in die keine Radio- und TV-Strahlung dringt – ergo dessen ein Empfang unmöglich ist). Dann sitze ich mit einem Radio oder TV drinnen. Nach dem Gesetz m

Jürgen Menedetter: Ich denke Sie missverstehen das Prinzip des Faradayschen Käfigs oder das Prinzip des Rundfunkempfangs: Zum Rundfunkempfang gehört 1. eine Antenne und 2. ein ensprechendes Empfangsgerät. Kommt aus diesen Rundfunkt (Radio oder TV) heraus, dann ist auch Rundfunk drinnen. Wenn Sie also ohne Antenne im Faradayschen Käfig sitzen dann ist Ihr TV-Gerät gut als Wärmespender oder Ablagefläche zu verwenden. Aber nicht zum Fernsehen. Und wenn Sie nichts empfangen können bezahlen Sie auch keine Gebühr.

Canis in urbe custodiendus non est: Rundfunkgebühr für Internetzugänge. Kommt sie und wird bei der Gebührenpflicht die "Qualität" des Zugangs und die damit bedingte Unmöglichkeit / Unwahrscheinlichkeit des Rundfunkempfangs (zB Chello Light, 600kbit down, 1 GB Datenvolumen) berücksicht

Jürgen Menedetter: Es kommt keine Rundfunkgebühr für Internetzugänge. Es besteht Gebührenpflicht immer dann wenn Sie Rundfunkprogramme empfangen. Für die Meldung sind Sie selbst verantwortlich. Auch für Ihr Gewisssen.

miss verständnis: Was passiert wenn Wohnungsinhaber und Kundenberater darüber uneinig sind, ob das Gehörte aus einem CD-Player oder einem Radio kam?

Jürgen Menedetter: Die ZIB kommt im Regelfall nicht aus dem CD-Player. Eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde hat zur Folge, dass diese sehr wohl ein Recht hat das Vorhandensein von Geräten zu überprüfen. Im Regelfall brauchen wir davon aber nicht gebrauch zu machen. (Nur noch drei Prozent Schwarzseher.)

derSubStandard: Ich zahle seit 33 Jahren keinen ORF. Wann werde ich statistisch gesehen erwischt? und muss ich die Mitarbeiter der GIS in meine Wohnung lassen? Selbst die Polizei kommt nur mit Durchsuchungsbefehl rein..

Jürgen Menedetter: Wenn Sie einen Meldezettel ausgefüllt haben, dann werden Sie statistisch einmal jährlich ein Mail von der GIS erhalten. Und wenn Sie in Wien wohnen werden Sie etwa im halbjährlichen Rhythmus besucht. Weitere Frage siehe oben.

FloLaczko: Guten Tag! Ein GIS Mitaebieter hat sich einst Zugang zum Hausverschafft indem er sich in Verbindung mit der Volkszählung brachte. Später wurde ich von diesem Herrn mehrfach angerufen zT um 22:00 Uhr und später. Arbeiten diese Herren auf Provisionsba

Jürgen Menedetter: Missbräuche sind nie auszuschließen und dafür bitte ich um Verständnis. Unsere Mitarbeiter sind angehalten GIS-Ausweise sichtbar zu tragen und haben damit nicht die Notwendigkeit sich unter anderen Namen auszugeben. Unsere Mitarbeiter beenden ihre Tätigkeit spätestens um 20 Uhr. Sie arbeiten auf Provisionsbasis und realisieren täglich rund fünf Meldungen. Generell nicht mit Kontrolle sondern mittels Information. Denn unsere Zielgruppe ist im Regelfall jung und hat ihre Wohnung erst vor kurzem bezogen.

Sunchampion: Spannender wäre die Frage, wieviel % die Gebühr im Vergleich zu den sonstigen Einnahmen des ORF (Werbung, Lizenzen,...) ausmachen. Sind Sie wesentlich zur Erhaltung, oder eher ein "Relikt"?

Jürgen Menedetter: Die Rundfunkgebühren betragen etwa 55 Prozent des ORF-Budgets, 45 Prozent kommen aus Werbung und Lizenzen.

wollnase: sollten ihrer meinung nach die menschen, die diese gebühr entrichten, nicht auch mitentscheiden können, was sie sehen wollen?

Jürgen Menedetter: Die GIS hat einen gesetzlichen Auftrag: wir sind für das Gebührenmanagement zuständig. Weitere Beurteilungen stehen uns nicht zu.

FloLaczko: Grüßgott. Ich seit über zehn Jahren TV abstinent. Tatsächlich besitzte ich jedoch ein TV Gerät, den ich als Augabekontrolle zum Videoschnitt nutzte,und seltener um Videofilme zu sehen. Wird ein Papst gewählt oder sitzt ich schon mal zum Fernsehen be

Jürgen Menedetter: Wenn Sie ein empfangsbereites Gerät besitzen und die Antenne in unmittelbarer Nähe ist: Ja, auch Videomitschnitte kommen im Regelfall erst nach Empfang eines Programms zustande. Ein reiner Monitor ist sicher nicht anzumelden.

Kronski: Ein relativ großer Teil der Gebühr fließt an das Finanzministerium und die Länder. Wäre es nicht sinnvoll, diese zusätzlichen Abgaben zu streichen, damit die Gebühr ihren eigentlichen Zweck erfüllt: den ORF zu finanzieren?

Jürgen Menedetter: Die GIS ist als beliehenes Unternehmens des Finanzministeriums mit der Einbringung der Rundfunkgebühren bestehend aus ORF-Entgelt, Landesabgaben und Bundesabgaben betraut.

Moderator: derStandard.at/Etat bedankt sich für die zahlreichen Fragen und Antworten. Wir wünschen noch einen schönen Tag.

Jürgen Menedetter: Danke für die vielen Fragen und hoffe diese - halbwegs - ausreichend beantwortet zu haben.